Welche Auszahlung meinen Sie: Kaufzuschuss oder THG-Prämie?

Wer nach einer Elektroauto-Prämie sucht, kann zwei unterschiedliche Dinge meinen. Die E-Auto-Förderung des Bundes unterstützt die Anschaffung eines förderfähigen Neuwagens durch Kauf oder Leasing. Die THG-Prämie entsteht dagegen durch die Vermarktung einer bescheinigten Strommenge für ein bereits zugelassenes reines Batterieelektrofahrzeug. Für beide Verfahren gelten eigene Voraussetzungen und Fristen.

Bei der Kauf- und Leasingförderung entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, über den Zuschuss. Im THG-Verfahren bescheinigt das Umweltbundesamt, kurz UBA, die anrechenbare Strommenge. Das UBA zahlt selbst keine Prämie an Fahrzeughalter aus. Eine Vergütung kommt über den Quotenhandel und den Vertrag mit einem privaten Anbieter zustande.

Diese Unterscheidung ist besonders für Gebrauchtwagen wichtig: Ein gebrauchtes Elektroauto erhält die neue staatliche Kaufprämie nicht. Für seine THG-Quote kann es trotzdem in Betracht kommen. Die folgenden Abschnitte erklären beide Wege getrennt, damit Sie eine passende Förderung prüfen und nicht die Bedingungen eines Verfahrens auf das andere übertragen.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [7]

Elektroauto an einer Wallbox am Haus.
Elektroauto an einer Wallbox am Haus.

Welche staatliche Förderung gilt 2026?

Das Programm heißt „E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums“, kurz „E-Auto-Förderung“. Den Zuschuss beantragen Sie online über Förderzentrale Deutschland. Der verlinkte Programmeintrag führt direkt zur offiziellen Förderseite mit Zugang zur Antragstellung; das BAFA bearbeitet die Anträge.

Dienstgebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main.
Dienstgebäude des BAFA in Eschborn bei Frankfurt am Main.

Für die Online-Antragstellung benötigen Privatpersonen ein BundID-Konto. Falls Sie noch keines haben, können Sie es auf der verlinkten BundID-Webseite erstellen. Für diesen Förderantrag müssen Sie sich mit dem Online-Ausweis oder einem ELSTER-Zertifikat identifizieren. Ein Zugang nur mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.

Mit „Erstzulassung“ ist die erste behördliche Zulassung des Fahrzeugs gemeint, nicht das Anlegen eines Online-Kontos. Das Auto muss zunächst in Deutschland auf die antragstellende Person zugelassen sein; erst danach wird der Förderantrag gestellt. Das Programm berücksichtigt förderfähige Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 19. Mai 2026 möglich. Eine Zulassung zwischen Januar und dem Start des Portals ist daher nicht allein wegen dieses Zeitpunkts ausgeschlossen.

Die Förderung beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Für förderfähige Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender sind zwischen 1.500 und 4.500 Euro vorgesehen. Der genaue Betrag hängt von der Fahrzeugart, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und den berücksichtigungsfähigen Kindern ab.

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029. Für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge nennt sie Erstzulassungen bis zu diesem Datum; für Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge gelten die derzeit festgelegten Bedingungen nur bis zum 30. Juni 2027. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein automatischer Rechtsanspruch auf Auszahlung.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [3], [5], [12]

Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das förderfähige Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen und ihrem Privatvermögen zugeordnet sein. Unternehmen, Vereine und Kommunen können diese private Kauf- und Leasingförderung nicht beantragen.

Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen und das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist, können Sie über den Link „Online-Antrag stellen“ einen Antrag einreichen — im offiziellen Portal Förderzentrale Deutschland.

Für den Zugang benötigen Sie ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Falls Sie noch kein Konto haben, führt „BundID-Konto erstellen“ zur offiziellen BundID-Webseite. Benutzername und Passwort allein reichen für diesen Förderantrag nicht aus. Bereiten Sie außerdem die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Ihre Bankverbindung, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Nachweise für die berücksichtigungsfähigen Kinder vor. Die Einzelheiten zu den Unterlagen stehen im Abschnitt zu den benötigten Dokumenten.

Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung. Selbständige und Freiberufler können als Privatpersonen antragsberechtigt sein, wenn das Fahrzeug privat gehalten wird und nicht zum Betriebsvermögen gehört. Auch Studierende und Rentner sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen; entscheidend sind dieselben Förderbedingungen und Einkommensnachweise.

Die Einkommensobergrenze beträgt 80.000 Euro ohne förderrelevantes Kind, 85.000 Euro mit einem solchen Kind und 90.000 Euro mit zwei oder mehr solchen Kindern. Ein Kind zählt, wenn es im Haushalt lebt, eine Kindergeldberechtigung besteht und es bei der Erstzulassung noch keine 18 Jahre alt war. Für die Erhöhung werden höchstens zwei Kinder berücksichtigt.

Jede Person kann die E-Auto-Förderung nur einmal erhalten; auch dasselbe Fahrzeug darf nur einmal gefördert werden. Nach den BAFA-FAQ sind höchstens zwei Anträge pro Haushalt möglich. Personen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren oder mit der in der Richtlinie genannten Verpflichtung zur Vermögensauskunft sind nicht antragsberechtigt.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3], [12]

Welches Einkommen zählt: Brutto, Netto oder Steuerbescheid?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das Ihr Finanzamt im Einkommensteuerbescheid ausweist. Es ist weder Ihr Bruttogehalt noch einfach der Betrag, der monatlich auf Ihrem Konto eingeht. Eine Gehaltsabrechnung allein beantwortet die Förderfrage deshalb nicht.

Für jede zum Haushaltseinkommen beitragende Person wird der Durchschnitt aus den zwei aktuellsten aufeinanderfolgenden Einkommensteuerbescheiden gebildet. Die zugrunde liegenden Steuerjahre dürfen bei Antragstellung höchstens drei Jahre zurückliegen. Es zählt das geprüfte Steuerjahr, nicht das Datum, an dem der Bescheid gedruckt wurde.

Zum Einkommen gehören die so ermittelten Werte der antragstellenden Person und des im Haushalt lebenden Ehepartners, eingetragenen Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft. Einkommen erwerbstätiger Kinder im Haushalt wird nicht hinzugerechnet. Bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung reichen die jeweiligen gemeinsamen Bescheide.

Ein Rechenbeispiel: Weisen Ihre beiden maßgeblichen Bescheide 42.000 und 46.000 Euro zu versteuerndes Einkommen aus, beträgt Ihr Durchschnitt 44.000 Euro. Bei einem Paar werden die entsprechenden Durchschnittswerte beider Partner addiert. Wirtschaftlich getrennte Mitbewohner einer Wohngemeinschaft werden nicht automatisch zu einem gemeinsamen Förderhaushalt; das BAFA erläutert dafür die Eigenerklärung zum getrennten Wirtschaften.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3]

Ein Ladekabel wird an ein Elektroauto angeschlossen.
Ein Ladekabel wird an ein Elektroauto angeschlossen.

Wie hoch ist die Prämie? Die beiden Fördertabellen

Die Tabellen zeigen die in Abschnitt 6 der Richtlinie festgelegten Beträge. Alle Einkommensangaben beziehen sich auf das ermittelte zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Die Spalten für Kinder gelten ausschließlich für förderrelevante Kinder. Genau 45.000 Euro gehören zur ersten Einkommensstufe, genau 60.000 Euro zur zweiten.

Bei einem reinen Batterieelektroauto beträgt die Grundförderung 3.000 Euro. Die Einkommensstaffel erhöht den Betrag auf 4.000 beziehungsweise 5.000 Euro; je berücksichtigungsfähigem Kind kommen 500 Euro hinzu, maximal 1.000 Euro. Bei förderfähigen Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen liegen die entsprechenden Beträge jeweils 1.500 Euro niedriger.

Reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
HaushaltseinkommenKein Kind1 Kind2 oder mehr Kinder
Bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
Über 45.000 bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
Über 60.000 bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
Über 80.000 bis 85.000 €Nicht förderfähig3.500 €4.000 €
Über 85.000 bis 90.000 €Nicht förderfähigNicht förderfähig4.000 €
Über 90.000 €Nicht förderfähigNicht förderfähigNicht förderfähig
Förderfähige Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge
HaushaltseinkommenKein Kind1 Kind2 oder mehr Kinder
Bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
Über 45.000 bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
Über 60.000 bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
Über 80.000 bis 85.000 €Nicht förderfähig2.000 €2.500 €
Über 85.000 bis 90.000 €Nicht förderfähigNicht förderfähig2.500 €
Über 90.000 €Nicht förderfähigNicht förderfähigNicht förderfähig

Die Tabelle allein ist noch keine Förderzusage: Fahrzeug, Registrierung, Antrag und sämtliche weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls passen.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Vier Beispiele für die persönliche Einordnung

Die folgenden Beispiele sind Berechnungen anhand der Richtlinie, keine individuellen Bewilligungen. Sie setzen voraus, dass alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ein reines Batterieelektroauto, 44.000 Euro Haushaltseinkommen und kein förderrelevantes Kind: 5.000 Euro Zuschuss.
  • Ein reines Batterieelektroauto, genau 60.000 Euro Haushaltseinkommen und zwei förderrelevante Kinder: 5.000 Euro Zuschuss.
  • Ein reines Batterieelektroauto, 86.000 Euro Haushaltseinkommen und zwei förderrelevante Kinder: 4.000 Euro Zuschuss. Ohne solche Kinder wäre der Haushalt nicht förderberechtigt.
  • Ein technisch förderfähiger Plug-in-Hybrid, 44.000 Euro Haushaltseinkommen und ein förderrelevantes Kind: 4.000 Euro Zuschuss.

Die Werbeaussage „bis zu 6.000 Euro“ beschreibt also den Höchstbetrag. Sie ist kein einheitlicher Zuschuss für alle Käufer und gilt nicht als Höchstbetrag für Plug-in-Hybride.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Gibt es die Kaufprämie für Gebrauchtwagen oder Tageszulassungen?

Nein. Die staatliche E-Auto-Förderung 2026 gilt für Neufahrzeuge, die zuvor weder in Deutschland noch in einem anderen Land zugelassen waren. Ein niedriger Kilometerstand macht ein bereits zugelassenes Fahrzeug nicht wieder zu einem förderfähigen Neuwagen.

Das schließt insbesondere eine frühere Tageszulassung, Werkszulassung oder Zulassung als Vorführwagen aus. Lassen Sie sich deshalb vor dem Kauf die Zulassungshistorie erklären. Die Bezeichnung „fast neu“ ersetzt diese Prüfung nicht.

Bei einem gebrauchten reinen Batterieelektroauto ist dennoch eine THG-Prämie möglich. Dabei zählt unter anderem, ob die Strommenge für dieses Fahrzeug im betreffenden Kalenderjahr bereits gemeldet oder bescheinigt wurde. Pro Fahrzeug und Jahr gibt es nur eine Anrechnung, auch wenn das Auto den Halter wechselt. Fragen Sie den Verkäufer deshalb nach einer bereits genutzten THG-Quote; eine zweite anteilige Jahresprämie entsteht durch den Kauf nicht.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [7], [8]

Welche Autos und Marken sind förderfähig? Was gilt für Mercedes-Benz?

Die Regeln beziehen sich auf Fahrzeuge der Klasse M1 und ihre Antriebsart, nicht auf eine einzelne Marke. Das BAFA veröffentlicht für das neue Programm keine Modellliste wie beim früheren Umweltbonus. Ein Mercedes-Benz wird nach denselben Voraussetzungen geprüft wie ein Fahrzeug einer anderen Marke.

Bei einem Plug-in-Hybrid oder Range-Extender-Fahrzeug reicht die Modellbezeichnung allein nicht aus. Das konkrete Fahrzeug muss entweder höchstens 60 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite innerorts von mindestens 80 Kilometern nach dem EAER-City-Wert erreichen. Zusätzlich muss seine Erstzulassung spätestens am 30. Juni 2027 erfolgen. Ein Hybrid ohne externe Lademöglichkeit erfüllt diese Plug-in-Kategorie nicht.

Maßgeblich sind die Werte in der EU-Konformitätsbescheinigung, dem CoC-Dokument. Die Richtlinie verweist für CO₂ auf den gewichtet kombinierten WLTP-Wert und für die elektrische Reichweite auf den innerstädtischen EAER-City-Wert. Eine allgemeine Reichweitenangabe aus der Werbung kann deshalb die Prüfung des CoC nicht ersetzen. Liegt der CO₂-Wert über 60 g/km, verlangt das BAFA das CoC als Nachweis für die ausreichende elektrische Reichweite.

Für die Zeit ab dem 1. Juli 2027 wird eine andere Ausgestaltung der Hybridförderung geprüft. Die jetzigen Regeln sollten nicht als Zusage für spätere Zulassungen behandelt werden. Nach den aktuellen BAFA-FAQ besteht auch keine bereits geltende Verpflichtung, dass das Fahrzeug in der EU produziert worden sein muss.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3]

Elektroauto an einer Ladestation in einer Berglandschaft.
Elektroauto an einer Ladestation in einer Berglandschaft.

Kann ich die Förderung beim Leasing erhalten?

Ja, die Förderung erfasst sowohl Kauf als auch Leasing eines geeigneten Neufahrzeugs. Die Person, auf die das Auto zugelassen ist, stellt den Förderantrag. Halter und Käufer beziehungsweise Leasingnehmer müssen nach den BAFA-FAQ nicht zwingend dieselbe Person sein.

Entscheidend bleibt die Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate durchgehend auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen sein. Auch bei einem Leasingvertrag über 24 Monate entfällt diese Bedingung nicht. Planen Sie daher vor Vertragsschluss, ob die tatsächliche Zulassung über den gesamten erforderlichen Zeitraum gesichert werden kann.

Vergleichen Sie bei einem Leasingangebot die Rate, eine mögliche Sonderzahlung, die Laufzeit und den darin angenommenen Förderbetrag. Ein Angebot, das bereits mit der maximalen Prämie rechnet, muss zu Ihrer persönlichen Förderstufe passen. Der Antrag und die Entscheidung des BAFA bleiben ein eigenes Verfahren.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2]

Wie beantrage ich die E-Auto-Prämie?

Der Antrag wird ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland gestellt. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das BAFA. Sie können erst beantragen, wenn das Neufahrzeug auf Sie zugelassen ist; eine Reservierung des Zuschusses vor der Erstzulassung ist über diesen Antrag nicht möglich.

Bereiten Sie zuerst Ihren Zugang und die erforderlichen Nachweise vor. Für den Zugang benötigen Sie ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Ein einfaches BundID-Konto mit Benutzername und Passwort genügt für diesen Förderantrag nicht. Halten Sie außerdem die Fahrzeugidentifikationsnummer, die FIN, und Ihre Bankverbindung bereit.

  • Prüfen Sie die persönliche Berechtigung und die Daten des konkreten Fahrzeugs vor der Anschaffung.
  • Richten Sie den passenden BundID-Zugang ein und sammeln Sie die Nachweise.
  • Lassen Sie das förderfähige Neufahrzeug erstmals in Deutschland auf die antragstellende Person zu.
  • Füllen Sie den Antrag im offiziellen Portal aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente vollständig hoch.
  • Beachten Sie Rückfragen des BAFA und bewahren Sie Antrag, Bescheid und Nachweise auf.

Sie können auch eine andere Person oder ein Autohaus bevollmächtigen. Die Vollmacht wird im Antrag hochgeladen. Förderempfänger bleibt der Fahrzeughalter; die Auszahlung geht auf dessen Konto und nicht automatisch auf das Konto des beauftragten Autohauses.

Offizielles Antragsportal öffnen

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3]

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Der genaue Nachweisumfang hängt insbesondere von Haushalt, Kindern und Antriebsart ab. Nach den BAFA-Hinweisen sollten Sie Folgendes vorbereiten:

  • Die zwei aktuellsten aufeinanderfolgenden Einkommensteuerbescheide jeder Person, deren Einkommen zum Förderhaushalt zählt; bei gemeinsamer Veranlagung die gemeinsamen Bescheide.
  • Gegebenenfalls eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, des Finanzamtes nach den BAFA-Vorgaben. Sie kann für entsprechend einkommensschwache Personen ohne Steuererklärungspflicht relevant sein.
  • Bei Kindern einen geeigneten Kindergeldnachweis oder eine erweiterte Meldebescheinigung. Das Geburtsdatum muss erkennbar sein; beim Kindergeldbescheid bestätigen Sie zusätzlich seine Aktualität.
  • Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen mit mehr als 60 g/km CO₂ das CoC-Dokument für den Reichweitennachweis.
  • Bei Vertretung die erforderliche Vollmacht.

Wenn Sie bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, erläutert das BAFA die Möglichkeit einer nachträglichen freiwilligen Erklärung. Fehlende Nachweise lassen sich nicht einfach durch eine selbst geschätzte Einkommensangabe ersetzen. Klären Sie mit dem Finanzamt, welches Dokument in Ihrem Fall ausgestellt werden kann.

Das BAFA akzeptiert für die hochzuladenden Dokumente PDF-Dateien mit höchstens 5 MB pro Datei. Reichen Sie nur die benötigten Seiten und Angaben ein. Das BAFA stellt ein Merkblatt zum Schwärzen nicht benötigter Daten bereit; verändern Sie dafür Kopien und lassen Sie die Originalbelege unverändert. Förderrelevante Angaben müssen lesbar bleiben.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3]

Kann ich rückwirkend beantragen, und welche Frist gilt?

Ja, wenn das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 förderfähig erstmals zugelassen wurde. Für die Antragsfrist zählt der Tag der Zulassung auf die antragstellende Person, nicht das Datum des Kauf- oder Leasingvertrags. Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach dieser Zulassung gestellt werden.

Diese Zwölfmonatsfrist ist von der Laufzeit des Programms zu unterscheiden. Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2029; für Hybridfahrzeuge enthält sie zusätzlich die genannte Zulassungsgrenze im Juni 2027. Bei einer Planung nahe am Programmende sollten Sie die dann geltenden BAFA-Hinweise prüfen und die Zwölfmonatsfrist nicht als pauschale Verlängerung über das Programmende verstehen.

Für eine Zulassung im Jahr 2026 bedeutet das praktisch: Prüfen Sie Ihr konkretes Zulassungsdatum, reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig ein und warten Sie nicht allein deshalb ab, weil der Förderzeitraum mehrere Jahre umfasst.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [5]

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Die Auszahlung folgt auf die positive Prüfung und den Zuwendungsbescheid. Laut BAFA erfolgt sie innerhalb weniger Wochen nach Erteilung dieses Bescheids. Das ist keine Zusage, dass wenige Wochen nach dem ersten Absenden eines unvollständigen Antrags bereits Geld auf Ihrem Konto liegt.

Die Richtlinie sieht eine Bearbeitung nach der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Unterlagen vor. Fehlende Einkommensnachweise oder unzureichende Kinderbelege können die abschließende Prüfung verhindern beziehungsweise den Kinderbonus ausschließen. Eine feste Gesamtbearbeitungsdauer lässt sich aus der genannten Auszahlungsangabe nicht ableiten.

Für Ihre Finanzierungsplanung ist deshalb sinnvoll, Anschaffungskosten und erwarteten Zuschuss getrennt zu betrachten. Die verbindliche Förderentscheidung kommt vom BAFA; eine Berechnung beim Händler oder eine Online-Schätzung ersetzt den Bescheid nicht.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3]

Muss ich die Prämie zurückzahlen, wenn ich das Auto verkaufe?

Die Förderung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet, solange die maßgeblichen Bedingungen eingehalten werden. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben und darf während dieser Zeit nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden.

Eine kürzere Haltedauer, etwa durch einen vorzeitigen Verkauf oder eine Abmeldung, müssen Sie dem BAFA unverzüglich melden. Die Behörde entscheidet im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung. Auch Diebstahl oder Totalschaden während der Haltefrist sind zu melden; sie führen nicht zu einer pauschalen Zusage, dass der Zuschuss in jedem Fall behalten werden darf.

Für eine Rückabwicklung wegen gesetzlicher Gewährleistungsrechte gibt es eine besondere Regelung: Wird innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen, kann die Rückforderung nach den genannten Bedingungen entfallen. Die Haltefrist verlängert sich um die Zeit zwischen Rückabwicklung und neuer Zulassung. Stimmen Sie solche Fälle anhand der offiziellen Vorgaben mit dem BAFA ab.

Die förderrelevanten Unterlagen müssen nach der Richtlinie mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Legen Sie deshalb auch nach der Auszahlung den Bescheid und die verwendeten Nachweise geordnet ab.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2]

Illustratives Sportwagenmotiv: eine Fahrt durch den Nebel.
Illustratives Sportwagenmotiv: eine Fahrt durch den Nebel.

THG-Prämie 2026: Geld für ein bereits vorhandenes Elektroauto

THG steht für Treibhausgasminderung. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen eine gesetzliche Minderungsquote erfüllen. Bescheinigte Strommengen für Elektrofahrzeuge können dafür genutzt werden. Fahrzeughalter lassen diese Mengen meist über einen Dienstleister bescheinigen und vermarkten; ein Teil des Erlöses wird als THG-Prämie ausgezahlt.

Für den hier beschriebenen pauschalen Fahrzeugweg kommen reine Batterieelektrofahrzeuge in Betracht, die auf den betreffenden Halter zugelassen sind. Neue und gebrauchte Fahrzeuge können dafür geeignet sein. Plug-in-Hybride gehören nicht zu dieser Kategorie. Auch beim Leasing zählt, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist; prüfen Sie zusätzlich, ob ein Anbieter oder Vertrag die Quote bereits für das betreffende Jahr gebunden hat.

Eine eigene Wallbox, ein Nachweis der tatsächlich gefahrenen Kilometer oder eine genaue Messung Ihres privaten Ladestroms sind für die pauschale Fahrzeuganrechnung nicht erforderlich. Als zentraler Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugschein. Die notwendigen Fahrzeug- und Halterdaten müssen darauf vollständig und lesbar sein.

Es gibt keinen staatlich festgelegten Eurobetrag für die THG-Prämie. Die Auszahlung hängt vom Anbieter, seinem Vertragsmodell und dem Markt ab. Vergleichen Sie deshalb den tatsächlich zugesagten Betrag, mögliche Kosten, Auszahlungsbedingungen und Vertragslaufzeit. Das UBA bescheinigt die Strommenge, verkauft sie aber nicht für Sie und garantiert keine Vergütung eines privaten Anbieters.

Pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr darf der pauschale Schätzwert nur einmal angerechnet werden. Ein Halterwechsel schafft keinen zweiten Anspruch für dasselbe Jahr. Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist deshalb die Auskunft des vorherigen Halters über eine bereits erfolgte Meldung wichtig. Die jährliche Möglichkeit ist außerdem von einer automatischen Vertragsverlängerung beim Dienstleister zu unterscheiden.

Für das Verpflichtungsjahr 2026 muss die Meldung dieses Fahrzeugwegs spätestens bis zum Ablauf des 15. November 2026 beim UBA eingehen. Die Grundlage ist § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 38. BImSchV. Dienstleister können einen früheren Annahmeschluss haben. Der 28. Februar des Folgejahres betrifft Meldungen öffentlicher Ladepunkte und ist nicht die Frist für die hier beschriebene pauschale Fahrzeugmeldung.

Seit dem 17. April 2026 erhebt das UBA für die Entscheidung über eingereichte Strommengen Gebühren. Bei einer unmittelbaren eigenen Antragstellung sollten Sie diesen Kostenpunkt berücksichtigen. Bei einem Dienstleister prüfen Sie dessen Preis- und Vertragsbedingungen; eine Bewilligungsgebühr ist nicht automatisch ein zusätzlich von jedem Fahrzeughalter identisch zu zahlender Betrag.

Eine feste Bearbeitungsdauer beim UBA wird in den offiziellen FAQ nicht zugesichert. Wann anschließend der private Anbieter zahlt, richtet sich nach dem vereinbarten Auszahlungsmodell. Die Aussage des BAFA über wenige Wochen nach dem Förderbescheid darf deshalb nicht auf die THG-Prämie übertragen werden.

Quellen zu diesem Abschnitt: [6], [7], [8], [9], [11]

Welche weiteren finanziellen Vorteile sind zu unterscheiden?

Die Kauf- und Leasingförderung darf nicht einfach mit einer weiteren vergleichbaren staatlichen Fahrzeugförderung kombiniert werden. Die Richtlinie enthält Ausnahmen für Fördermittelgeber mit einer Verwaltungsvereinbarung mit dem zuständigen Bundesministerium. Prüfen Sie eine konkrete Kombination deshalb beim BAFA. Eine THG-Vergütung aus einem privaten Vertrag ist dagegen keine zweite staatliche Kaufprämie; für sie gelten die eigenständigen Quotenregeln.

Daneben regelt § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Steuerbefreiung für die dort erfassten Elektrofahrzeuge. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 beträgt sie grundsätzlich zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei einem Halterwechsel geht ein noch nicht abgelaufener Befreiungszeitraum auf den neuen Halter über.

Das kann auch beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos relevant sein, obwohl es keine neue Kaufprämie erhält. Die Steuerbefreiung beginnt beim Halterwechsel nicht erneut für zehn Jahre. Sie ist eine Steuerentlastung, keine Überweisung des BAFA oder eines THG-Anbieters.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [7], [10]

Welche Fragen sollten vor Kauf oder Leasing geklärt sein?

Eine gute Vorbereitung beginnt beim konkreten Fahrzeug und Ihrem Haushalt. Mit dieser kurzen Prüfung vermeiden Sie, einen möglichen Höchstbetrag mit Ihrer tatsächlichen Förderstufe zu verwechseln:

  • War das Fahrzeug wirklich noch nie zugelassen, und erfüllt seine konkrete Antriebsvariante die Bedingungen?
  • Sind Sie als Privatperson und künftiger Halter antragsberechtigt?
  • Welcher Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens ergibt sich aus den erforderlichen Bescheiden?
  • Welche Kinder zählen nach den Förderregeln, und liegen ihre Nachweise vor?
  • Passt der errechnete Förderbetrag zu Ihrer Kauf- oder Leasingkalkulation?
  • Können Sie die 36 Monate Zulassung und die zwölfmonatige Antragsfrist einhalten?
  • Falls Sie eine THG-Prämie nutzen möchten: Ist die Jahresquote bereits vergeben, und schafft Ihr Anbieter die rechtzeitige Meldung?

Die verlinkten offiziellen Unterlagen sind die Grundlage dieses Artikels, geprüft am 5. Oktober 2026. Für eine spätere Anschaffung sollten Sie dort den aktuellen Stand erneut prüfen, insbesondere bei Förderstopps, geänderten Bedingungen oder einer Zulassung nach dem bislang geregelten Hybridzeitraum.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1], [2], [3], [8], [9]

Illustratives Motiv: Tesla vor einer verschneiten Bergkulisse.
Illustratives Motiv: Tesla vor einer verschneiten Bergkulisse.